Änderungsabnahme
bei der Choghari KFZ-Prüfstelle
und Ingenieurbüro Abbas in Berlin

Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure von Büro Abbas die Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort in Berlin ausstellen. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen an Ihrem Fahrzeug? Abbas Choghari und Mitarbeiter nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und die „Eintragung“ vor.

Teilegutachten

Falls Sie das passende Teilegutachten oder die Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit Büro Abbas als Partner - hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

 

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für Ihr Fahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades bzw. Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Papiere (nicht) vergessen?

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

 

Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.

Sicherheitsprüfung (SP)
für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse in Berlin

Unsere Prüfingenieure  setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

 

Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt unserer Arbeit.

 

Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch wir führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.

Die Sicherheitsprüfung fällt an bei:

  • Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
  • LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
  • Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der HU auch die Termine der SP wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.

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